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DGUV Vorschriften für Flurförderfahrzeuge

21.10.2025 Infos
DGUV Vorschriften für Flurförderfahrzeuge - DGUV Vorschriften für Flurförderfahrzeuge

Wer Gabelstapler einsetzt, trägt Verantwortung. Für die Sicherheit der Mitarbeiter, für den Zustand der Fahrzeuge und für den gesamten innerbetrieblichen Verkehr. Die DGUV Vorschrift 68 legt fest, wie Stapler betrieben, geprüft und gewartet werden müssen. Sie sorgt dafür, dass Arbeitssicherheit nicht dem Zufall überlassen bleibt.

Bei Friedmann Forklifts erleben wir täglich, wie wichtig eine konsequente Umsetzung dieser Vorschriften ist. Sie schützt nicht nur die Fahrer, sondern auch das Unternehmen – vor Ausfällen, Schäden und rechtlichen Folgen.

Was regelt die DGUV Vorschrift 68?

Die DGUV Vorschrift 68 ist die zentrale Grundlage für den sicheren Betrieb von Flurförderzeugen wie Gabelstaplern. Sie wurde von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung entwickelt und gilt für alle Betriebe, die solche Geräte nutzen.

Sie definiert klare Anforderungen: Nur geschulte Personen dürfen einen Stapler bedienen. Alle Geräte müssen regelmäßig geprüft werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, sichere Arbeitsmittel bereitzustellen und die Beschäftigten regelmäßig zu unterweisen.

Das Ziel der Vorschrift ist eindeutig: Unfälle verhindern, Technik sicher nutzen und Verantwortung klar zuordnen.

Diese Stapler fallen unter die DGUV

Die Vorschrift gilt für alle selbstfahrenden Flurförderzeuge mit Hubvorrichtung. Dazu gehören klassische Gabelstapler, Schubmaststapler, Seitenstapler, Teleskopstapler und Hochhubwagen. Auch Mitgängergeräte wie elektrische Hubwagen oder Ameisen fallen unter die DGUV-Regelung.

Damit betrifft die Vorschrift praktisch jeden Betrieb, der Lasten hebt, transportiert oder stapelt, unabhängig davon, ob es sich um ein großes Logistikzentrum oder eine kleine Werkstatt handelt.

Pflichten für Unternehmen und Fahrer

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, nur geprüfte und sichere Flurförderzeuge einzusetzen. Er muss sicherstellen, dass die Fahrer geschult sind und ihre Befähigung regelmäßig nachweisen. Außerdem muss jedes Gerät mindestens einmal im Jahr durch eine befähigte Person geprüft werden.

Fahrer tragen ebenfalls Verantwortung. Sie müssen vor Arbeitsbeginn eine Sicht- und Funktionsprüfung durchführen, mögliche Mängel sofort melden und die Sicherheitsvorschriften im täglichen Betrieb einhalten.

Unternehmen müssen sämtliche Prüfungen, Schulungen und Unterweisungen dokumentieren. Nur so kann im Schadensfall nachgewiesen werden, dass die gesetzlichen Pflichten erfüllt wurden.

Die UVV- und DGUV-Prüfung für Stapler

Jeder Gabelstapler muss mindestens einmal jährlich eine sicherheitstechnische Prüfung nach DGUV Vorschrift 68 bestehen. Diese Prüfung, oft auch UVV-Prüfung genannt – überprüft den technischen Zustand des Fahrzeugs.

Geprüft werden unter anderem Bremsen, Lenkung, Hydraulik, Hubmast, Gabelzinken, Fahrerschutzdach und elektrische Anlagen. Nur wenn alle sicherheitsrelevanten Bauteile einwandfrei funktionieren, darf das Fahrzeug weiterbetrieben werden.

Die Prüfung darf nur von einer befähigten Person durchgeführt werden. Das ist in der Regel ein Fachtechniker mit nachgewiesener Erfahrung im Bereich Flurfördertechnik. Wer die Prüfung vernachlässigt, riskiert Bußgelder, Haftungsprobleme und den Verlust des Versicherungsschutzes.

Staplerfahrer-Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001

Ein Stapler darf nur von Personen geführt werden, die eine anerkannte Ausbildung abgeschlossen haben. Diese Ausbildung – bekannt als Staplerschein – basiert auf dem DGUV Grundsatz 308-001. Sie umfasst theoretische Grundlagen, praktische Übungen und eine Abschlussprüfung.

Ziel der Schulung ist es, Fahrfehler und Unfälle zu vermeiden. Fahrer lernen, Lasten richtig aufzunehmen, sicher zu rangieren und Gefahren frühzeitig zu erkennen. Zusätzlich ist eine jährliche Unterweisung vorgeschrieben, um das Wissen aufzufrischen und neue Regelungen zu vermitteln.

Unternehmen, die diese Anforderungen konsequent umsetzen, reduzieren Unfallrisiken und steigern die Effizienz im täglichen Betrieb.

Häufige Mängel in der Praxis

Trotz klarer Vorgaben treten in vielen Betrieben ähnliche Probleme auf. Prüfprotokolle werden nicht geführt oder sind veraltet. Stapler werden ohne gültige UVV-Prüfung eingesetzt. Schulungen werden aufgeschoben, und kleinere Mängel am Fahrzeug bleiben unbeachtet.

Solche Versäumnisse führen nicht nur zu Sicherheitsrisiken, sondern im Ernstfall auch zu rechtlichen Konsequenzen. Ein Unfall mit einem nicht geprüften Gerät kann teuer werden – und die Verantwortung liegt beim Betreiber.

Ein funktionierendes Sicherheitskonzept, regelmäßige Prüfungen und gut geschulte Mitarbeiter sind daher unverzichtbar.

Wie Friedmann Forklifts bei der Umsetzung unterstützt

Friedmann Forklifts unterstützt Unternehmen dabei, ihre DGUV-Pflichten zuverlässig zu erfüllen. Unsere Fachtechniker führen UVV- und DGUV-Prüfungen an Gabelstaplern, Hubwagen und anderen Flurförderzeugen durch.

Alle Geräte werden nach FEM 4.004 und DGUV-Vorgaben geprüft. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Wartung, Instandsetzung und Dokumentation der Prüfungen. Damit ist Ihr Betrieb jederzeit rechtssicher aufgestellt.

Zusätzlich bieten wir geprüfte Miet- und Gebrauchtstapler an, die alle DGUV-Anforderungen erfüllen. So haben Sie die Sicherheit, dass jedes Gerät technisch in Ordnung und sofort einsatzbereit ist.

Häufige Fragen zur DGUV bei Staplern

Wie oft muss ein Stapler geprüft werden?

Mindestens einmal pro Jahr. Bei intensiver Nutzung oder besonderen Einsatzbedingungen kann ein kürzeres Intervall erforderlich sein.

Wer darf die DGUV-Prüfung durchführen?

Nur eine befähigte Person mit technischer Ausbildung und Erfahrung im Bereich Flurförderzeuge.

Müssen auch Mietstapler geprüft werden?

Ja. Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass das Gerät während des Einsatzes den DGUV-Vorgaben entspricht.

Was passiert, wenn die DGUV-Prüfung abgelaufen ist?

Der Stapler darf nicht mehr betrieben werden, bis die Prüfung durchgeführt und dokumentiert wurde.

Welche Unterlagen müssen im Betrieb vorliegen?

Das aktuelle Prüfprotokoll, Nachweise über Fahrerschulungen und die Bedienungsanleitung des Geräts.


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