DGUV Vorschriften für Stapler
Wer regelmäßig mit Gabelstaplern oder Hubwagen arbeitet, trägt Verantwortung. Nicht nur für reibungslose Abläufe, sondern auch für die Sicherheit der Mitarbeiter. Die DGUV Vorschrift 68 legt fest, wie Flurförderfahrzeuge betrieben, geprüft und gewartet werden müssen. Sie bildet die Grundlage für einen sicheren Betrieb und ist verbindlich für alle Unternehmen, die solche Geräte einsetzen.
Bei Friedmann Forklifts wissen wir aus Erfahrung, wie wichtig die Einhaltung dieser Vorschriften ist, nicht nur aus rechtlicher Sicht, sondern vor allem für den Schutz der Beschäftigten.
Was zählt laut DGUV zu Flurförderfahrzeugen?
Unter den Begriff Flurförderfahrzeug fallen alle Geräte, die auf Rädern oder Rollen Lasten auf dem Boden bewegen. Dazu gehören Gabelstapler, Hubwagen, Schubmaststapler, Hochhubwagen, Teleskopstapler und auch Mitgängergeräte wie elektrische Ameisen.
Die DGUV Vorschrift 68 unterscheidet zwischen selbstfahrenden Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand und solchen, die vom Bediener zu Fuß geführt werden. Beide Varianten unterliegen den gleichen Grundanforderungen in Bezug auf Sicherheit, Wartung und Prüfung.
Die wichtigsten Regelungen der DGUV Vorschrift 68
Die Vorschrift regelt den sicheren Umgang mit Flurförderzeugen im Betrieb. Sie definiert Pflichten für Arbeitgeber, Fahrer und Prüfer. Zu den zentralen Punkten gehören:
Nur geschultes Personal darf Flurförderzeuge bedienen
Tägliche Sicht- und Funktionskontrolle vor Beginn der Arbeit
Regelmäßige Wartung und jährliche UVV-Prüfung
Sicherer Umgang mit Lasten, Fahrwegen und Personenverkehr
Einhaltung von Herstellervorgaben und Einsatzgrenzen
Darüber hinaus verweist die DGUV auf weitere Richtlinien, etwa die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder die DGUV Regel 100-500, die den praktischen Betrieb ergänzend konkretisieren.
Pflichten für Unternehmen und Bediener
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Flurförderzeuge nur von befähigten Personen genutzt werden. Dazu gehört eine entsprechende Ausbildung, der sogenannte Staplerschein nach DGUV Grundsatz 308-001.
Vor jeder Inbetriebnahme ist eine Sicht- und Funktionsprüfung Pflicht. Der Fahrer überprüft Bremsen, Hydraulik, Hubmast und Sicherheitsausrüstung. Zusätzlich muss jedes Fahrzeug mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden – die sogenannte UVV-Prüfung nach DGUV.
Unternehmen sind verpflichtet, diese Prüfungen zu dokumentieren. Die Nachweise müssen jederzeit vorgelegt werden können, etwa im Rahmen von Arbeitsschutzkontrollen oder durch die Berufsgenossenschaft.
Die UVV- und DGUV-Prüfung in der Praxis
Bei der jährlichen Prüfung werden alle sicherheitsrelevanten Komponenten des Flurförderzeugs überprüft. Dazu gehören Lenkung, Bremsen, Fahrerschutzdach, Hydraulik, Beleuchtung und elektrische Systeme.
Das Ziel ist, Mängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben, bevor ein Unfall passiert. Die Prüfung darf nur von geschulten Fachleuten durchgeführt werden, die über technisches Wissen und Erfahrung mit Flurförderzeugen verfügen.
Unternehmen, die diese Prüfung vernachlässigen, riskieren nicht nur Bußgelder, sondern auch den Verlust des Versicherungsschutzes im Schadensfall. Zudem kann die Geschäftsführung bei grober Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden.
Ausbildung und Qualifikation der Fahrer
Wer einen Gabelstapler oder ein anderes Flurförderzeug führt, benötigt eine entsprechende Schulung. Diese Ausbildung ist in der DGUV Grundsatz 308-001 geregelt. Sie vermittelt theoretische Kenntnisse, praktische Fahrübungen und Sicherheitsregeln für den täglichen Betrieb.
Neben der Grundausbildung ist eine jährliche Auffrischung oder Unterweisung vorgeschrieben. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Bediener mit aktuellen Sicherheitsvorschriften vertraut bleiben.
Ein Staplerschein ist also keine einmalige Formalität, sondern ein laufender Prozess, der Verantwortung und Fachwissen verlangt.
Typische Fehler im Umgang mit Flurförderzeugen
In der Praxis zeigen sich immer wieder ähnliche Probleme:
Prüfprotokolle werden nicht korrekt geführt oder fehlen ganz
Fahrer arbeiten ohne gültige Schulung
Fahrzeuge werden trotz sichtbarer Mängel weiterverwendet
Überlastung oder falsche Lastaufnahme führt zu Instabilität
Wartungen werden verschoben oder unregelmäßig durchgeführt
Solche Fehler gefährden nicht nur Mitarbeiter, sondern können auch teure Schäden und Ausfallzeiten verursachen. Wer die DGUV-Vorschriften konsequent umsetzt, reduziert Risiken und erhöht die Lebensdauer seiner Geräte.
Wie Friedmann Forklifts Unternehmen unterstützt
Friedmann Forklifts hilft Betrieben, ihre Pflichten nach DGUV Vorschrift 68 zuverlässig zu erfüllen. Unsere geprüften Techniker führen UVV- und DGUV-Prüfungen an Gabelstaplern, Hubwagen und anderen Flurförderzeugen durch. Alle Geräte werden nach FEM 4.004 und DGUV-Standards kontrolliert.
Wir übernehmen auch Wartung, Instandsetzung und Dokumentation, damit Sie immer rechtssicher aufgestellt sind. Auf Wunsch erhalten Sie geprüfte Mietstapler oder Gebrauchtgeräte, die vollständig UVV-abgenommen sind.
So sparen Sie Zeit, vermeiden Risiken und können sich auf Ihren Betrieb konzentrieren, während wir uns um die Sicherheit Ihrer Flotte kümmern.
Häufige Fragen zur DGUV bei Flurförderfahrzeugen
Wie oft muss ein Gabelstapler nach DGUV geprüft werden?
Mindestens einmal jährlich. Bei intensiver Nutzung oder besonderen Einsatzbedingungen kann ein kürzeres Prüfintervall erforderlich sein.
Wer darf die DGUV- oder UVV-Prüfung durchführen?
Nur eine „befähigte Person“ mit technischer Ausbildung und Erfahrung im Bereich Flurförderzeuge darf diese Prüfung ausführen.
Müssen auch Miet- oder Leihstapler geprüft werden?
Ja. Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass jedes Gerät während des Einsatzes die DGUV-Anforderungen erfüllt – auch bei gemieteten Geräten.
Was kostet eine DGUV- oder UVV-Prüfung?
Die Kosten hängen vom Gerätetyp, Zustand und Aufwand ab. Friedmann Forklifts erstellt Ihnen auf Wunsch ein transparentes Angebot.
Welche Unterlagen müssen im Betrieb vorhanden sein?
Dazu gehören das aktuelle Prüfprotokoll, die Bedienungsanleitung, der Nachweis über Fahrerschulung und die Dokumentation regelmäßiger Sichtprüfungen.