Jährliche Unterweisung zum Fahren von Gabelstaplern
Das Fahren von Gabelstaplern ist mit besonderen Risiken verbunden. Bei falscher Bedienung oder mangelnder Aufmerksamkeit bestehen Gefahren für Menschen ebenso wie für Betriebsmittel und Waren.
Allein im Jahr 2019 wurden rund 14.800 meldepflichtige Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit Gabelstaplern und anderen Flurförderzeugen aufgenommen. Diese Zahl geht aus den Statistiken der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hervor.
Um solche Unfälle zu vermeiden, ist ein sicheres Arbeiten zu gewährleisten. In den jährlichen Unterweisungen zum Fahren von Gabelstaplern, die gesetzlich vorgeschrieben sind, können Kenntnisse und das Sicherheitsbewusstsein aufgefrischt werden. Gleichzeitig wird die sichere Handhabung von Gabelstaplern im betrieblichen Alltag gezielt gefördert.
Gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen
Die jährliche Unterweisung zum Fahren von Gabelstaplern ist eine Pflicht für Unternehmen. Sie dient dem Schutz von Leben und Gesundheit aller Mitarbeitenden im Unternehmen.
Folgende Rechtsquellen regeln die Unterweisungspflicht im Detail:
- § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verlangt, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten regelmäßig über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen. Die Unterweisung muss verständlich und auf die konkreten Tätigkeiten zugeschnitten sein.
- § 12 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Ergänzt das Arbeitsschutzgesetz um Anforderungen an den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln. Hier wird ausdrücklich gefordert, dass Beschäftigte bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (z. B. Gabelstapler) eingewiesen und regelmäßig unterwiesen werden.
- DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“) & DGUV Vorschrift 68 („Flurförderzeuge“): Diese Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung konkretisieren die Pflichten aus den Gesetzen und sind in der betrieblichen Praxis verbindlich. Die DGUV Vorschrift 68 legt insbesondere die Anforderungen an den sicheren Einsatz von Flurförderzeugen und das Verhalten der Fahrerinnen und Fahrer fest.
- § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): Für jugendliche Beschäftigte in der Ausbildung, die unter 18 Jahre sind, gilt eine erhöhte Schutzpflicht. Daher ist bei ihnen eine Unterweisung mindestens alle sechs Monate vorgeschrieben.
Die jährliche Unterweisung zum Fahren von Gabelstaplern ist nicht zu verwechseln mit der Erstunterweisung, die nach bestandener Staplerscheinprüfung im Unternehmen erfolgen muss. Während die Erstunterweisung betriebs- und gerätespezifisch ist, dient die jährliche Sicherheitsunterweisung der Auffrischung bestehender Kenntnisse. Die Unterweisung kann intern im Unternehmen für alle Teilnehmer durchgeführt werden.
Inhalte der jährlichen Unterweisung zum Fahren von Gabelstaplern
Die jährliche Unterweisung der Mitarbeitenden kann intern gestaltet und durchgeführt werden. Relevant ist jedoch, dass diese Maßnahmen alle relevanten Inhalte abdecken. Jedoch darf nicht jeder diese Unterweisung durchführen. Mehr dazu erfahren Sie im nächsten Abschnitt. Grundlage für die Unterweisungsinhalte bilden die Vorgaben der DGUV Vorschriften 308-001-3.4.1 und 3.4.2. Die Unterweisung umfasst sowohl verhaltensbezogene als auch gerätebezogene Aspekte:
Verhaltensbezogene Inhalte:
- Unfallverhütungsvorschriften
- Verhalten bei Arbeitsunfällen
- Fluchtwege und Notfallmaßnahmen
- Betriebsanweisungen
Gerätebezogene Inhalte:
- Tägliche Sicht- und Funktionsprüfungen
- Korrektes Beladen und Bedienen
- Einsatz von Anbaugeräten
- Erkennen technischer Mängel
- Herstellerspezifische Besonderheiten
Wer darf die jährliche Unterweisung zum Fahren von Gabelstaplern durchführen?
Die Verantwortung für die Durchführung der Unterweisung liegt beim Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin. Jedes Unternehmen muss laut ArbSchG §13 eine fachkundige Person damit beauftragen, die Unterweisung durchzuführen. Konkrete Vorgaben zur Qualifikation dieser Person sind nicht gesetzlich festgelegt. Wir empfehlen Ihnen, dass die unterweisende Person diese Qualifikationen aufweist:
- Nachweis über einschlägige Berufserfahrung (mind. 4 Jahre)
- Staplerschein muss vorhanden sein
- Teilnahme an einem Unterweisungs-Lehrgang
- Umfassende Kenntnisse zum Arbeitsschutz und den relevanten Vorschriften
Durchführung der Unterweisung: So läuft sie korrekt ab
Sollten Sie als Unternehmen bisher noch keine Unterweisung für Gabelstapler oder andere Fahrzeuge dieser Klasse durchgeführt haben, dann stellt sich vielleicht die Frage, wie sie abläuft. Die Unterweisung kann mündlich oder online durchgeführt werden. Wir empfehlen jedoch die mündliche Unterweisung. In den vergangenen Jahren hat sich der persönliche Austausch bewährt, vor allem wenn es sich um betriebsspezifische Fragen dreht. Wie genau läuft die Unterweisung ab:
- Zeitpunkt: Spätestens ein Jahr nach der letzten Unterweisung muss die nächste erfolgen. Bei Jugendlichen ist eine Unterweisung halbjährlich vorgeschrieben.
- Arbeitszeit und Vergütung: Die Unterweisung erfolgt während der Arbeitszeit. Sie ist Teil der betrieblichen Pflichten und wird dementsprechend vergütet.
- Dokumentation: Jede Unterweisung ist schriftlich zu dokumentieren. Dazu gehört eine Teilnehmerliste mit Datum, Inhalt, Unterschriften der Teilnehmenden sowie der durchführenden Person.
Hinweis: Zur Dokumentation der jährlichen Unterweisung für Gabelstaplerfahrer kann ein standardisiertes Formular verwendet werden.
Abschließend möchten wir Ihnen noch einen Tipp geben. Haben mehrere Mitarbeiter einen Staplerschein, dann können Sie alle Mitarbeiter an einem Tag im Betrieb schulen.
Wir hoffen, unsere Informationen zu den Unterweisungen für Gabelstaplerfahrer und Fahrerinnen konnten Ihnen helfen, die nächste Schulung zu planen. Haben Sie Fragen? Wenden Sie sich gerne an unser Team. Wir können Ihnen auch gerne dabei behilflich sein, einen passenden Stapler oder Hochhubwagen zu finden.