Stapler-Geschwindigkeit nach DGUV – Vorschriften, Risiken und Empfehlungen
Die Geschwindigkeit eines Gabelstaplers hat entscheidenden Einfluss auf die Sicherheit im innerbetrieblichen Verkehr. Schon geringe Überschreitungen können Unfälle verursachen, besonders dort, wo Stapler und Fußgänger aufeinandertreffen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) legt fest, unter welchen Bedingungen Gabelstapler betrieben werden dürfen und welche Verantwortung Arbeitgeber und Fahrer tragen.
Rechtliche Grundlage
Die wichtigste Regelung zur Geschwindigkeit von Gabelstaplern findet sich in der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“. Sie schreibt vor, dass Stapler so zu fahren sind, dass andere Personen nicht gefährdet und Sachschäden vermieden werden. Eine feste Höchstgeschwindigkeit ist darin nicht genannt, weil die zulässige Geschwindigkeit immer von der jeweiligen Betriebssituation abhängt. Ergänzend greifen weitere Regelungen, etwa die Betriebssicherheitsverordnung und die Straßenverkehrsordnung, wenn Stapler auf öffentlichen Verkehrsflächen bewegt werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Sicherheitsvorgaben umzusetzen und für klare Verkehrsregeln auf dem Betriebsgelände zu sorgen.
Vorgeschriebene Geschwindigkeit für Gabelstapler
Die DGUV nennt keine allgemeingültige Zahl für die maximale Geschwindigkeit. Maßgeblich ist die Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten. In Bereichen, in denen Fußgänger unterwegs sind, gilt eine Geschwindigkeit von etwa sechs Kilometern pro Stunde als Richtwert. Auf freien, gut übersichtlichen Strecken innerhalb eines Betriebsgeländes sind bis zu 20 Kilometer pro Stunde üblich. Entscheidend sind Faktoren wie Bodenbeschaffenheit, Sichtverhältnisse, Kurven, Steigungen und das Gewicht der transportierten Last. Je schlechter die Bedingungen, desto langsamer muss gefahren werden.
Risiken durch zu hohe Geschwindigkeit
Überhöhte Geschwindigkeit gehört zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfälle mit Gabelstaplern. Schon kleine Fahrfehler können gravierende Folgen haben, weil ein Stapler aufgrund seines Gewichts und Schwerpunkts schnell kippen kann. Eine zu hohe Geschwindigkeit verlängert den Bremsweg und erschwert das sichere Manövrieren in engen Bereichen. Besonders gefährlich sind unübersichtliche Kreuzungen, Rampen oder Arbeitszonen, in denen Menschen und Fahrzeuge gemeinsam arbeiten.
Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung
Um Unfälle zu vermeiden, sollten Betriebe klare Maßnahmen zur Geschwindigkeitskontrolle umsetzen. Technische Lösungen wie elektronische Drosselungen oder Geschwindigkeitsbegrenzer sorgen dafür, dass Stapler automatisch nicht schneller fahren können als erlaubt. Markierungen auf dem Boden, Spiegel und Beschilderungen helfen, die Verkehrsführung zu strukturieren. Schulungen und regelmäßige Unterweisungen sensibilisieren Fahrer für das richtige Verhalten und schaffen Bewusstsein für mögliche Risiken. Sicherheitsbeauftragte sollten zudem stichprobenartig Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der Regeln zu prüfen.
Verantwortung des Arbeitgebers
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für den Einsatz von Flurförderzeugen durchzuführen. Dabei wird festgelegt, wo und wie schnell gefahren werden darf. Sie müssen außerdem sicherstellen, dass nur ausgebildete und beauftragte Fahrer Gabelstapler bedienen. Verstöße gegen die Sicherheitsvorschriften können zu Bußgeldern oder Haftungsproblemen führen, insbesondere wenn Personen zu Schaden kommen. Sicherheit muss daher fester Bestandteil der betrieblichen Organisation sein.
Praxisbeispiele
In vielen Unternehmen wird die Geschwindigkeit von Gabelstaplern unterschiedlich geregelt. In Logistikzentren mit gemischtem Verkehr zwischen Personen und Fahrzeugen gilt häufig ein Limit von sechs Kilometern pro Stunde. In getrennten Lagerbereichen ohne Personenverkehr dürfen Stapler schneller fahren. Einige Betriebe setzen zusätzlich optische Warnsysteme ein, die aufleuchten, sobald ein Stapler eine bestimmte Geschwindigkeit überschreitet oder sich Personen nähern. Diese Kombination aus Technik und klaren Regeln hat sich als besonders wirksam erwiesen.
Fazit
Die Geschwindigkeit von Gabelstaplern ist kein fest definierter Wert, sondern hängt immer von den Bedingungen im Betrieb ab. Die DGUV schreibt vor, dass Stapler nur so schnell fahren dürfen, dass keine Gefahr für Personen oder Sachwerte besteht. Arbeitgeber tragen die Verantwortung, klare Regeln aufzustellen und deren Einhaltung zu überwachen. Fahrer wiederum müssen umsichtig und defensiv fahren. Sicherheit geht immer vor Geschwindigkeit – denn ein langsamer, kontrollierter Stapler ist oft der effizientere.