Was sind Flurförderzeuge und welche Vorschriften gelten 2025?

Flurförderzeuge werden in zahlreichen Unternehmen eingesetzt und sind schon lange nicht mehr nur in Logistik-Unternehmen ein hilfreiches Werkzeug. Sie spielen eine Rolle bei der Bewältigung innerbetrieblicher Warenströme.
Aufgrund ihrer vielseitigen Anwendung entstehen für jedes Unternehmen unterschiedliche Anforderungsprofile, welche von zahlreichen Gerätetypen erfüllt werden. Damit Sie für Ihr Unternehmen das passende Flurförderzeug finden, erhalten Sie von uns eine umfassende Übersicht.
Was sind Flurförderfahrzeuge?
Damit Sie gut in die Welt der Flurförderfahrzeuge einsteigen können, klären wir zunächst die grundlegende Frage: Was genau zählt eigentlich dazu?
Flurförderfahrzeuge, oft auch Flurförderzeuge genannt, sind manuell oder motorisch betriebene Transportmittel, die Güter innerhalb eines Betriebs befördern. Sie benötigen keine fest verlegten Fahrwege wie Schienen und lassen sich deswegen flexibel einsetzen.
Typische Vertreter sind Gabelstapler, Hoch- und Niederhubwagen, Schubmaststapler, Kommissionierer oder Schlepper. Sie werden überall dort eingesetzt, wo Waren innerhalb von Lager-, Produktions- oder Logistikbereichen bewegt, gestapelt oder verteilt werden müssen.
So viel zur allgemeinen Definition. Es gibt jedoch noch weitere Beschreibungen, die wir Ihnen hier gerne vorstellen möchten:
Definition nach DGUV Vorschrift 68: Die DGUV Vorschrift 68 definiert Flurförderzeuge noch genauer. Demnach handelt es sich um Geräte, die zum Ziehen, Schieben, Heben oder Transportieren von Lasten dienen und dabei frei auf dem Boden manövrierbar sind. Entscheidend ist, dass sie nicht auf Schienen angewiesen sind. Ob mit Fahrersitz, als Mitgängergerät oder als fahrerloses System, spielt für die Zuordnung keine Rolle. Auch automatisierte Hochregalstapler und fahrerlose Transportsysteme (FTS) gelten als Flurförderzeuge. Geräte mit Hubeinrichtung können Lasten selbstständig aufnehmen, heben sowie ein- oder auslagern. Die Hubbewegung erfolgt dabei senkrecht in einer festen mechanischen Führung.
Definition nach VDI-Richtlinie 3586: Zusätzlich sorgt die VDI-Richtlinie 3586 für eine einheitliche Kennzeichnung und technische Einteilung. Sie unterscheidet unter anderem zwischen Handgeräten, Elektrofahrzeugen oder Kommissioniergeräten und ordnet ihnen spezifische Kürzel zu, etwa für den Antrieb, die Bedienung oder die Bauweise.
Ergänzend enthält die internationale Norm ISO 5053-1:2020 eine Vielzahl weiterer Gerätetypen, die ebenfalls zu den Flurförderzeugen zählen und im weltweiten Vergleich für Klarheit sorgen.
Welche Bauarten von Flurförderfahrzeugen gibt es?
Wer seinen Fuhrpark mit passenden Flurförderfahrzeugen aufwerten möchte, der wird auch zahlreiche Modelle und Bauarten stoßen.
Zu den bekanntesten gehören Gabelstapler, Hubwagen, Schubmaststapler, Hochhubwagen, Seitenstapler und Kommissionierer. Je nach Bauform und Tragkraft sind die einzelnen Modelle für unterschiedliche Aufgaben geeignet.
Die wichtigsten Typen im Überblick:
Gabelstapler: Der Klassiker unter den Flurförderzeugen. Gabelstapler sind vielseitig einsetzbar, für den Innen- und Außeneinsatz geeignet und transportieren Lasten auf Paletten oder in Gitterboxen über kurze bis mittlere Strecken.
Hochhubwagen: Diese Geräte eignen sich zum Stapeln und Einlagern von Paletten auf mittlere Höhen. Sie sind kompakter als Gabelstapler und ideal für enge Lagergänge oder kleinere Betriebe.
Hubwagen: In der manuellen oder elektrischen Variante werden sie für den einfachen Palettentransport auf ebener Fläche genutzt – oft auf kurzen Wegen, z. B. beim Be- und Entladen von LKWs.
Kommissionierfahrzeuge: Speziell für das Zusammenstellen von Waren in Lagern konzipiert. Der Fahrer kann dabei je nach Modell auf unterschiedlichen Ebenen arbeiten, um Artikel effizient zu entnehmen.
Vollautomatische Shuttlesysteme: Diese fahrerlosen Transportsysteme bewegen sich autonom durch das Lager. Sie eignen sich für standardisierte Prozesse und bieten hohe Effizienz in automatisierten Logistikanlagen.
Schlepper: Schlepper ziehen mehrere Anhänger oder Wagen und sind besonders in der Produktionslogistik oder auf Werksgeländen verbreitet, um Materialien zwischen verschiedenen Stationen zu bewegen.
Hebegeräte: Unter diesen Begriff fallen verschiedene Hilfsmittel zum Heben von Lasten, zum Beispiel mobile Hebelifte oder elektrische Hebegeräte – oft ergänzend zu anderen Flurfördermitteln im Einsatz.
Hebezeuge und Krane: Diese stationären oder mobilen Vorrichtungen werden genutzt, um schwere Lasten vertikal zu bewegen – etwa in der Produktion oder bei der Wartung großer Maschinen.
Hubwagen: Arten und Eigenschaften
Hubwagen zählen zu den einfachsten und zugleich vielseitigsten Flurförderzeugen. Sie werden eingesetzt, um palettierte oder unpalettierte Lasten bodenfrei anzuheben und über kurze Strecken zu bewegen.
Im Gegensatz zu stapelnden Geräten wie Hochhubwagen oder Gabelstaplern sind sie in der Regel nicht dafür ausgelegt, Lasten in Regale zu heben. Hubwagen sind in verschiedenen Ausführungen erhältlich:
Hochhubwagen: Eigenschaften und Arten
Hochhubwagen gehören zu den stapelnden Flurförderzeugen. Sie sind mit einem Hubgerüst ausgestattet und eignen sich, um Lasten auf Regale zu heben oder daraus zu entnehmen.
Durch ihre Bauweise mit mittigem Lastschwerpunkt und kompaktem Chassis sind sie besonders wendig und für Lager mit eingeschränktem Raumangebot geeignet. Je nach Modell erreichen sie Hubhöhen von bis zu 4,80 Metern.
Hochhubwagen sind in manuellen, hydraulischen und vollelektrischen Varianten erhältlich, mit Mitgänger-, Mitfahrer- oder kombiniertem Betrieb.
Hochhubwagen-Typ | Antrieb | Betriebsart | Besondere Merkmale |
Breitspurstapler | Elektrisch oder hydraulisch | Mitgänger | Stabile Lastaufnahme durch breite Radarme, geeignet für Querpalettenaufnahme |
Doppelstock-Hochhubwagen | Elektrisch | Mitgänger | Transport von zwei Paletten übereinander, gut einsetzbar bei Rampen und Schwellen |
Stapler – leistungsstarke Flurförderzeuge für schwere Lasten und große Höhen
Stapler sind stapelnde Flurförderzeuge, die mitfahrend bedient werden. Sie erreichen größere Hubhöhen (bis zu 14 Meter) und höhere Traglasten als Hochhubwagen.
Die Fahrzeuge sind meist vollelektrisch betrieben und in verschiedenen Bauformen erhältlich, um unterschiedlichen Anforderungen in Lager, Logistik oder Außeneinsatz gerecht zu werden.
Stapler-Typ | Antrieb | Betriebsart | Besondere Merkmale |
Front-/Gegengewichtsstapler | Vollelektrisch | Mitfahrer | Belastbarer Standardstapler mit Gegengewicht, flexibel einsetzbar |
Schubmaststapler | Vollelektrisch | Mitfahrer | Kompakt, für Hochregallager, große Hubhöhen bei geringem Platzbedarf |
Vierwege-/Mehrwegestapler | Vollelektrisch | Mitfahrer | Räder drehbar für flexible Fahrtrichtung, ideal für enge Gänge |
Quergabelstapler (Seitenstapler) | Vollelektrisch | Mitfahrer | Aufnahme von Lasten zur Seite, auch mit Spurführung möglich |
Geländestapler | Vollelektrisch | Mitfahrer | Große Reifen, geeignet für unbefestigte Flächen wie Baustellen |
Containerstapler | Vollelektrisch | Mitfahrer | Für Containerumschlag, teleskopierbarer Greifarm, hohe Greifweite |
Mitnahmestapler | Vollelektrisch | Mitfahrer | Kompakt, kann außen am Lkw mitgeführt werden, mobil und flexibel |
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Kommissionierfahrzeuge – spezialisiert für die Warenentnahme
Kommissionierfahrzeuge sind für das Zusammenstellen von Waren im Lager konzipiert. Die Bedienperson fährt dabei mit dem Fahrzeug zum Entnahmeplatz.
Es gibt Geräte für den Niederhubbereich (horizontal) und solche mit Hubplattform für höhere Regalebenen (vertikal). Alle Kommissionierfahrzeuge sind vollelektrisch und für den Einsatz in Innenbereichen ausgelegt.
Kommissionierer-Typ | Antrieb | Betriebsart | Besondere Merkmale |
Horizontal-Kommissionierer | Vollelektrisch | Mitfahrer | Für flache Regalebenen, einfache Kommissionierung mit Gabelzinken |
Vertikal-Kommissionierer | Vollelektrisch | Mitfahrer | Mit Hebeplattform für Pick-Vorgänge bis ca. 14 Meter Höhe |
Für welche Flurförderzeuge brauche ich einen Staplerschein?
Um ein Flurförderzeug bedienen zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen neben einem Mindestalter von 18 Jahren – Ausnahmen gelten nur für Auszubildende – auch die körperliche und geistige Eignung sowie gegebenenfalls der Besitz eines Staplerscheins.
Dieser ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn ein Flurförderzeug mit Fahrersitz oder Fahrerstand ausgestattet ist und schneller als 6 km/h fährt. Wer ohne entsprechende Befugnis ein solches Fahrzeug nutzt, riskiert im Schadensfall ernsthafte rechtliche Folgen.
Für einfache Mitgänger-Flurförderzeuge oder Modelle mit Fahrerstand, die nicht schneller als 6 km/h fahren, ist kein Staplerschein notwendig. Erst wenn die Geschwindigkeit darüber liegt, ist mindestens der allgemeine Flurfördermittelschein, auch Staplerschein Stufe 1 genannt, erforderlich.
Dies gilt zum Beispiel für Kommissioniergeräte mit Mitfahrbetrieb, Schlepper oder Mitnahmestapler, die am Lkw montiert werden. Auch bei Vier- oder Mehrwegestaplern genügt in der Regel Stufe 1, wobei bei bestimmten Bauarten eine zusätzliche Qualifikation für Querstapler notwendig sein kann.
Für technisch anspruchsvollere oder besonders leistungsstarke Geräte ist eine weitergehende Ausbildung erforderlich. Dazu zählen etwa Schubmaststapler, Containerstapler, Schmalgang- oder Dreiseitenstapler.
Sie erfordern den Staplerschein Stufe 2, teilweise ergänzt durch eine spezifische Zusatzausbildung für das jeweilige Systemgerät. Auch Teleskopstapler dürfen nur mit einem speziellen Fahrausweis bedient werden, je nach Ausführung entweder in der Variante Stufe 2a (für drehbare Maschinen) oder Stufe 2b (bei Einsatz als Arbeitsbühne).
Wer sich nicht sicher ist, ob für ein bestimmtes Gerät ein Staplerschein notwendig ist, sollte dies vor dem Einsatz unbedingt klären – sei es mit dem Arbeitgeber, der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einer zertifizierten Schulungseinrichtung.
Denn am Ende geht es nicht nur um Vorschriften, sondern vor allem um den Schutz von Mensch, Ware und Betrieb.